Herzlich willkommen bei Ihrem zentralen Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstelle in Rothenburg ob der Tauber. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie alle Adressen und Kontaktinformationen zu der Behörde. Erfahren Sie außerdem alles über die Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
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Bezoldweg 31
91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon: 0981-468 3490
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-ansbach.de
Öffnungszeiten:
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Es ist zu empfehlen, stets gut vorbereitet zu Ihren Terminen bei der Zulassungsstelle in Rothenburg ob der Tauber zu erscheinen. Unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Im Folgenden finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht über alle relevanten Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen könnten.
Glossar:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung
Falls neue Kennzeichen erwünscht sind:
Kennzeichen behalten
Es ist durchaus möglich, das aktuelle Kennzeichen, inklusive des Ortskürzels, bei einem Umzug in Rothenburg ob der Tauber zu behalten. Trotzdem fallen die üblichen Ummeldungskosten an. Das Behalten der aktuellen Schilder bietet den Vorteil, sich die Kosten für neue Schilder zu sparen.
Vollmachten und Bevollmächtigungen
Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend sein kann, wird eine Vollmacht benötigt. Dazu ist auch die Vorlage des Ausweises des Halters notwendig.
Unternehmen & Vereinigungen
Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Für eine GbR beispielsweise sind eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des bevollmächtigten Vertreters notwendig. Bei einer GmbH ist statt der Gewerbeanmeldung ein Handelsregisterauszug erforderlich. Freiberufler sollten einen Kammerausweis (z.B. von der Ärztekammer) bereithalten, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen müssen.
Minderjährige
Für minderjährige Halter: Zustimmungsformular beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
Die Zulassungsstelle Rothenburg ob der Tauber ist eine Instanz in der Verkehrsinfrastruktur und -regulierung der Bundesrepublik.
Das Spektrum der Aufgaben dieser Behörde ist breit gefächert. Zu den Kerndienstleistungen gehören nicht nur die Anmeldung von Neufahrzeugen und die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe anderer, teilweise hochspezialisierter Vorgänge. Dazu zählen beispielsweise die Änderung von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen.
Erstzulassung eines Neufahrzeugs: In diesem Fall sind fabrikneue Fahrzeuge Gegenstand der Registrierung. Vorhanden sein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Regelungen bescheinigen. Ergänzend ist ein gültiger Versicherungsnachweis unerlässlich.
Umschreibung ohne Halterwechsel: Diese Prozedur tritt in Kraft, wenn der Fahrzeughalter aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Rothenburg ob der Tauber umzieht. Seit dem 01.01.2015 ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk behalten dürfen.
Umschreibung mit Halterwechsel: Hier steht der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Fokus. Das Fahrzeug muss unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Wiederzulassung ohne Halterwechsel: Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und nun erneut auf denselben Halter zugelassen werden soll, sprechen wir von einer Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Eine zeitliche Begrenzung existiert hier: Der Zeitraum zwischen Ab- und Wiederanmeldung darf maximal sieben Jahre betragen.
Zulassung mittels Betriebserlaubnis: Es gibt besondere Fahrzeugtypen wie Arbeitsmaschinen, die keine normale Kfz-Zulassung brauchen. Für diese Fahrzeuge gibt es eine spezielle Erlaubnis, die es erlaubt, sie im Straßenverkehr zu nutzen.
Import-Zulassung: Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, durchlaufen einen speziellen Zulassungsprozess. Unter Vorlage der CoC-Papiere erstellt die Zulassungsstelle Rothenburg ob der Tauber die benötigten Zulassungsbescheinigungen, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen.
Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie es abmelden. Das nennt man auch "Außerbetriebsetzung". Danach müssen Sie keine Kfz-Steuer mehr zahlen und das Auto ist nicht mehr versichert. Achtung: Sie dürfen es dann nicht mehr auf der Straße fahren oder parken.
Im Laufe der Fahrzeughaltung können verschiedene Anpassungen an den offiziellen Dokumenten und Registrierungsdaten notwendig werden. Diese Änderungen können mehrere Kategorien umfassen:
Änderung der Anschrift: Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, ist es unabdingbar, die aktualisierte Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) zu vermerken. Ein kompletter Prozess der Umschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Namensänderung des Halters: Verändert sich der Name des Fahrzeughalters – beispielsweise durch Heirat oder eine andere Form der Namensänderung – so muss diese Änderung in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) offiziell festgehalten werden.
Modifikation des Saisonzeitraums: Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Saisonzeitraum zu modifizieren. Beachten Sie, dass auch die Versicherung über solche Anpassungen informiert werden muss.
Technische Modifikationen: Sollten Sie Änderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vornehmen, ist es obligatorisch, diese in den Zulassungsdokumenten zu aktualisieren. Abhängig von der Art der Änderung kann dies eine technische Überprüfung durch eine zugelassene Prüforganisation, wie zum Beispiel den TÜV, erforderlich machen.
Im deutschen Verkehrswesen gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen und Vorteile bieten. Diese Kennzeichen kategorisieren Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Die Vergabe ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Hier eine Übersicht der gängigsten Sonderkennzeichen:
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die eine Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Zulassung unter dieser Kategorie ist eingeschränkt, jedoch können solche Fahrzeuge von bestimmten regulativen Beschränkungen, wie beispielsweise Fahrverboten in Umweltzonen, ausgenommen sein.
Elektrokennzeichen: Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, etwa Elektro- oder Wasserstoffantrieb, können mit einem speziellen Elektrokennzeichen versehen werden. Diese Fahrzeuge genießen einige Privilegien, wie die Befreiung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen oder die Möglichkeit, in ausgewählten Städten kostenfrei zu parken.
Rote Kennzeichen: Diese Kennzeichen sind für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Werkstätten bestimmt und erlauben das Bewegen von Fahrzeugen zu speziellen Anlässen wie Testfahrten oder Überführungen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist zeitlich und zweckgebunden begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen: Für temporäre Einsätze, wie etwa Überführungs- oder Probefahrten, können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Diese sind für eine Dauer von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig und setzen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs voraus.
Saisonkennzeichen: Fahrzeuge können mit einem Saisonkennzeichen für eine begrenzte Zeitdauer, variabel zwischen zwei und elf Monaten, zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn ein Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland vorgesehen ist, ist die Beantragung eines speziellen Ausfuhrkennzeichens obligatorisch. Diese Kennzeichen sind bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten gültig und erfordern eine spezifische Versicherung sowie die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Rothenburg ob der Tauber so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
Der Kauf eines Autos ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Hier finden Sie nützliche Tipps, die sowohl für den Kauf von Neufahrzeugen als auch von Gebrauchtfahrzeugen gelten.
Ihr Budget im Blick behalten
Beachten Sie nicht nur den Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern und Wartung. Eine klare finanzielle Planung ist entscheidend.
Ihre Bedürfnisse verstehen
Denken Sie genau darüber nach, welche Anforderungen Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Lebensstil. Haben Sie eine Familie oder Haustiere? Dann ist ausreichend Platz wichtig. Fahren Sie hauptsächlich Kurzstrecken oder oft lange Strecken? Diese Faktoren sollten in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Gründliche Recherche betreiben
Informieren Sie sich ausführlich über verschiedene Automarken und vergleichen Sie Ihre engere Auswahl. Nutzen Sie Testberichte aus vertrauenswürdigen Quellen, um gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Sorgfältige Überprüfung
Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, insbesondere bei Gebrauchtwagen, fordern Sie alle relevanten Unterlagen an und überprüfen Sie sie sorgfältig. Vergleichen Sie die Angaben in der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs, einschließlich Vorbesitzer und Erstzulassung. Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist im Übrigen immer ein gutes Indiz.
Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie
Erkundigen Sie sich nach der Historie des Fahrzeugs, insbesondere bezüglich möglicher Unfälle, Schäden und durchgeführter Reparaturen.
Probefahrt durchführen
Kaufen Sie ein Auto nicht, bevor Sie nicht eine ausführliche Probefahrt gemacht haben. Nehmen Sie sich Zeit, um das Fahrzeug in verschiedenen Situationen zu testen. Achten Sie auf Komfort, Fahrverhalten und Sicht aus dem Auto.
Verhandeln Sie den Preis
Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, können Sie mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln. Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge und deren Preise, und seien Sie bereit, über den Preis zu sprechen, insbesondere wenn es Schäden oder Mängel gibt.
Kaufvertrag sorgfältig prüfen
Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alles verstehen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenn Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Es ist wichtig, dass Sie sich vollständig im Klaren über die Bedingungen des Kaufs sind, bevor Sie unterschreiben.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
SEPA-Lastschriftmandat
Damit übermitteln Sie Informationen an die Behörde, die für den Einzug der Kfz-Steuer benötigt werden
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Wird bei Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter benötigt
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben werden
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgegeben werden
Antrag Halterauskunft
Damit können Sie den Halter eines Kennzeichens erfragen (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls)