Herzlich willkommen bei Ihrem zentralen Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstelle in Reutlingen. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie alle Adressen und Kontaktinformationen zu der Behörde. Erfahren Sie außerdem alles über die Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Reservieren Sie gleich Ihr Wunschkennzeichen und profitieren Sie von unserem bequemen Service für das Prägen und Verschicken Ihrer Kennzeichenschilder.
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Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen
Telefon: (07121) 480-2036
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-reutlingen.de
Öffnungszeiten:
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Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Reutlingen vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
Unternehmen und juristische Personen:
Minderjährige Fahrzeughalter:
Im Vertretungsfall:
Die Zulassungsstelle in Reutlingen fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
In der Zulassungsstelle Reutlingen steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
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Einer der wertvollsten Tipps ist in jedem Fall, online einen Termin bei der Zulassungsstelle Reutlingen zu reservieren.
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Weiter können Sie folgendes beachten:
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
SEPA-Lastschriftmandat
Damit übermitteln Sie Informationen an die Behörde, die für den Einzug der Kfz-Steuer benötigt werden
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Wird bei Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter benötigt
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben werden
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgegeben werden
Antrag Halterauskunft
Damit können Sie den Halter eines Kennzeichens erfragen (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls)