Herzlich willkommen bei Ihrem zentralen Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen in Osnabrück. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten problemlos zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie alle Adressen und Kontaktinformationen zu den Behörden. Erfahren Sie außerdem alles über die Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/50120000
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-osnabrueck.de
Öffnungszeiten:
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Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Telefon: 0541/3233332
E-Mail: [email protected]
Website: buerger.osnabrueck.de
Öffnungszeiten:
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Es ist zu empfehlen, stets gut vorbereitet zu Ihren Terminen bei der Zulassungsstelle in Osnabrück zu erscheinen. Unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Im Folgenden finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht über alle relevanten Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen könnten.
Glossar:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung
Falls neue Kennzeichen erwünscht sind:
Kennzeichen behalten
Es ist durchaus möglich, das aktuelle Kennzeichen, inklusive des Ortskürzels, bei einem Umzug in Osnabrück zu behalten. Trotzdem fallen die üblichen Ummeldungskosten an. Das Behalten der aktuellen Schilder bietet den Vorteil, sich die Kosten für neue Schilder zu sparen.
Vollmachten und Bevollmächtigungen
Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend sein kann, wird eine Vollmacht benötigt. Dazu ist auch die Vorlage des Ausweises des Halters notwendig.
Unternehmen & Vereinigungen
Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Für eine GbR beispielsweise sind eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des bevollmächtigten Vertreters notwendig. Bei einer GmbH ist statt der Gewerbeanmeldung ein Handelsregisterauszug erforderlich. Freiberufler sollten einen Kammerausweis (z.B. von der Ärztekammer) bereithalten, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen müssen.
Minderjährige
Für minderjährige Halter: Zustimmungsformular beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
Die Zulassungsstelle in Osnabrück fungiert als wichtige Institution im Verwaltungsapparat des Straßenverkehrs. Zu ihrem Aufgabenbereichen zählen die Registrierung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen sowie diverse weitere Dienstleistungen, die für den fortlaufenden Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise auch Änderungen an bereits existierenden Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Handhabung spezialisierter Anliegen, wie der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen.
Aufgrund der Vielfalt der Dienstleistungen ist es ratsam, sich im Vorfeld des Behördenbesuchs umfassend zu informieren, um den Ablauf des Verwaltungsvorgangs zu optimieren.
Für die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs sind spezifische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Konformität des Fahrzeugs mit europäischen Standards bescheinigen. Ein gültiger Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer ist ebenfalls vonnöten.
Die Modalitäten der Umschreibung variieren je nach Umstand. Während eine Umschreibung ohne Halterwechsel vornehmlich bei einem Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk erforderlich wird, ist eine Umschreibung mit Halterwechsel zwingend, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person erworben wurde. Beide Szenarien erfordern eine vollumfängliche Überprüfung der erforderlichen Dokumente.
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie eine gültige Haftpflichtversicherung nötig. Hierbei gilt zu beachten, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung vergehen dürfen. Das Gegenteil der Wiederzulassung stellt die Außerbetriebsetzung dar, bei der das Fahrzeug aus dem aktiven Straßenverkehr genommen und von sämtlichen Abgaben befreit wird.
Einige Fahrzeugarten, etwa bestimmte Arbeitsmaschinen, dürfen auf Basis einer Betriebserlaubnis im Verkehr bewegt werden, ohne eine reguläre Kfz-Zulassung durchlaufen zu haben. Zudem bietet die Zulassungsstelle in Osnabrück für den Import von Fahrzeugen aus dem Ausland einen spezialisierten Prozess, der die Ausstellung der fehlenden nationalen Fahrzeugdokumente beinhaltet.
Adress- und Namensänderungen: Eine neue Adresse oder ein neuer Name mag im täglichen Leben schnell geändert sein, aber bei offiziellen Papieren wie den Kfz-Dokumenten ist das eine wichtige Sache. Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, zum Beispiel durch Heirat, müssen diese Änderungen schnell in den Kfz-Papieren eingetragen werden. Das ist wichtig, damit alle Dokumente, also sowohl Ihr Ausweis als auch die Fahrzeugpapiere, dieselben Informationen zeigen. Das ist aus rechtlicher Sicht sehr wichtig.
Technische Modifikationen am Fahrzeug: Ein weites Feld stellen technische Änderungen dar, die von Leistungssteigerung bis zur Modifikation des Fahrzeugtyps reichen können. Tuning-Enthusiasten sollten sich insbesondere der Tatsache bewusst sein, dass solche Änderungen nicht nur eintragungspflichtig sind, sondern oft auch eine Begutachtung durch autorisierte Prüforganisationen wie den TÜV erfordern.
Die Zulassungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine vielfältige Palette an Kennzeichenoptionen, um den verschiedenen Bedürfnissen und Umständen der Fahrzeughalter gerecht zu werden.
Saisonkennzeichen beispielsweise sind eine effiziente Lösung für Fahrzeuge, die nur saisonal bewegt werden. Diese besondere Kennzeichenform erlaubt eine Zulassung für einen definierten Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten, wodurch steuerliche und versicherungstechnische Entlastungen erzielt werden können. Dies bietet sich vor allem für Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile an, die nicht ganzjährig genutzt werden.
Für Oldtimers, die den Erstzulassungszeitpunkt vor 30 Jahren hinter sich haben, existiert das historische Kennzeichen. Diese spezielle Kategorie bietet nicht nur das Privileg einer verminderten Steuerlast, sondern oftmals auch eine günstigere Versicherungseinstufung.
Elektrokennzeichen reflektieren die sich wandelnde Mobilitätslandschaft. Sie dienen der Identifikation von Elektrofahrzeugen und ermöglichen zugleich steuerliche Vorteile, um den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge zu fördern.
Kurzzeitkennzeichen sind eine pragmatische Lösung für temporäre Anforderungen, wie die Überführung eines kürzlich erworbenen, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Sie sind in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und bieten somit Flexibilität für spezielle Mobilitätsbedürfnisse.
Für den kommerziellen Bereich sind rote Kennzeichen sehr nützlich. Diese sind nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden und können von Händlern und Werkstätten für Probefahrten, Inspektionen oder Überführungen genutzt werden. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Kriterien und Berechtigungen gekoppelt und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus existieren Ausfuhrkennzeichen, die für die spezielle Situation des Exports von Fahrzeugen ins Ausland reserviert sind. Sie sind zeitlich befristet und dienen der reibungslosen Abwicklung von Transaktionen über nationale Grenzen hinweg.
In Deutschland sind Feinstaubplaketten ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten. Diese Aufkleber werden an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht und zeigen die Umweltfreundlichkeit des Autos an. Es gibt vier unterschiedliche Farben: Grün für die umweltfreundlichsten, Rot für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge, während Blau und Gelb dazwischen liegen.
Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen in allen Umweltzonen fahren. Für gelbe und rote Plaketten gibt es Einschränkungen, und sie sind nicht in allen Zonen erlaubt. Blaue Plaketten sind für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer reserviert.
Die Kosten für eine Plakette betragen in der Regel etwa 5 Euro, und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen und Punkte in Flensburg.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr digitalisiert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland mit dem Projekt i-Kfz. Ziel war und ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten. Mit i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, ohne zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 ermöglicht die vollständig automatisierte und vereinfachte Umsetzung von i-Kfz Stufe 4. Eine wichtige Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, wodurch das zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden kann.
Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post zugesandt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen kleben.
Sie wünschen sich eine besondere Kennzeichenkombination für Ihr Kfz? Dann nutzen Sie unser Online-Tool zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens. Über uns erfolgt nicht nur die Reservierung, sondern Sie erhalten innerhalb weniger Tage die geprägten Schilder per Post nach Hause. Nach Erhalt können Sie Ihre Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle in Osnabrück bringen.
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Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Osnabrück kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums
SEPA-Lastschriftmandat
Damit übermitteln Sie Informationen an die Behörde, die für den Einzug der Kfz-Steuer benötigt werden
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Wird bei Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter benötigt
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben werden
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgegeben werden
Antrag Halterauskunft
Damit können Sie den Halter eines Kennzeichens erfragen (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls)