Sie suchen Informationen zu der Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine umfassende Zusammenstellung aller relevanten Daten zu der Behörde in Mühlacker.
Sie finden in der Übersicht unten die Adressen und Kontaktinformationen der Zulassungsstellen. Informieren Sie sich außerdem über die vielfältigen Dienstleistungen und erforderlichen Dokumente, um Ihre Kfz-Angelegenheiten reibungslos zu erledigen.
Nutzen Sie unseren Service zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens sowie zum Prägen und Verschicken Ihrer Kennzeichenschilder an Ihre gewünschte Adresse.
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Vetterstraße 21
75417 Mühlacker
Telefon: (07231) 308-9856
E-Mail: [email protected]
Website: www.enzkreis.de
Öffnungszeiten:
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Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Mühlacker vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
Unternehmen und juristische Personen:
Minderjährige Fahrzeughalter:
Im Vertretungsfall:
Die Zulassungsstelle in Mühlacker fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Sie wünschen sich eine besondere Kennzeichenkombination für Ihr Kfz? Dann nutzen Sie unser Online-Tool zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens. Über uns erfolgt nicht nur die Reservierung, sondern Sie erhalten innerhalb weniger Tage die geprägten Schilder per Post nach Hause. Nach Erhalt können Sie Ihre Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle in Mühlacker bringen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Mühlacker so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
SEPA-Lastschriftmandat
Damit übermitteln Sie Informationen an die Behörde, die für den Einzug der Kfz-Steuer benötigt werden
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Wird bei Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter benötigt
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben werden
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgegeben werden
Antrag Halterauskunft
Damit können Sie den Halter eines Kennzeichens erfragen (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls)