Sie suchen Informationen zu der Kfz-Zulassungsstelle in Mettmann? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine umfassende Zusammenstellung aller relevanten Daten zu der Behörde in Mettmann.
Sie finden in der Übersicht unten die Adressen und Kontaktinformationen der Zulassungsstellen. Informieren Sie sich außerdem über die vielfältigen Dienstleistungen und erforderlichen Dokumente, um Ihre Kfz-Angelegenheiten reibungslos zu erledigen.
Nutzen Sie unseren Service zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens sowie zum Prägen und Verschicken Ihrer Kennzeichenschilder an Ihre gewünschte Adresse.
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Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Telefon: 02104/990
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-mettmann.de
Öffnungszeiten:
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Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Mettmann vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
Unternehmen und juristische Personen:
Minderjährige Fahrzeughalter:
Im Vertretungsfall:
Die Zulassungsstelle in Mettmann fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
In der Zulassungsstelle Mettmann steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Mettmann kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
Der Kauf eines Autos ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Hier finden Sie nützliche Tipps, die sowohl für den Kauf von Neufahrzeugen als auch von Gebrauchtfahrzeugen gelten.
Ihr Budget im Blick behalten
Beachten Sie nicht nur den Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern und Wartung. Eine klare finanzielle Planung ist entscheidend.
Ihre Bedürfnisse verstehen
Denken Sie genau darüber nach, welche Anforderungen Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Lebensstil. Haben Sie eine Familie oder Haustiere? Dann ist ausreichend Platz wichtig. Fahren Sie hauptsächlich Kurzstrecken oder oft lange Strecken? Diese Faktoren sollten in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Gründliche Recherche betreiben
Informieren Sie sich ausführlich über verschiedene Automarken und vergleichen Sie Ihre engere Auswahl. Nutzen Sie Testberichte aus vertrauenswürdigen Quellen, um gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Sorgfältige Überprüfung
Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, insbesondere bei Gebrauchtwagen, fordern Sie alle relevanten Unterlagen an und überprüfen Sie sie sorgfältig. Vergleichen Sie die Angaben in der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs, einschließlich Vorbesitzer und Erstzulassung. Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist im Übrigen immer ein gutes Indiz.
Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie
Erkundigen Sie sich nach der Historie des Fahrzeugs, insbesondere bezüglich möglicher Unfälle, Schäden und durchgeführter Reparaturen.
Probefahrt durchführen
Kaufen Sie ein Auto nicht, bevor Sie nicht eine ausführliche Probefahrt gemacht haben. Nehmen Sie sich Zeit, um das Fahrzeug in verschiedenen Situationen zu testen. Achten Sie auf Komfort, Fahrverhalten und Sicht aus dem Auto.
Verhandeln Sie den Preis
Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, können Sie mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln. Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge und deren Preise, und seien Sie bereit, über den Preis zu sprechen, insbesondere wenn es Schäden oder Mängel gibt.
Kaufvertrag sorgfältig prüfen
Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alles verstehen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenn Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Es ist wichtig, dass Sie sich vollständig im Klaren über die Bedingungen des Kaufs sind, bevor Sie unterschreiben.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums
SEPA-Lastschriftmandat
Damit übermitteln Sie Informationen an die Behörde, die für den Einzug der Kfz-Steuer benötigt werden
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
Wird bei Anmeldungen auf minderjährige Fahrzeughalter benötigt
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB1
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgegeben werden
Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – ZB2
Muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgegeben werden
Antrag Halterauskunft
Damit können Sie den Halter eines Kennzeichens erfragen (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls)